Jugendticket Baden-Württemberg: Ausgabe der eCard verzögert sich
- Das Jugendticket Baden-Württemberg gilt im DING ab 1. März 2023
- Alle relevanten Zeitkarten aus dem Monat Februar (Schülermonatskarte/ Semesterticket/Monatskarte/Azubi-Ticket) werden ausnahmslos für März anerkannt
- Ausdrucke der Anmelde- bzw. Bestellbestätigung haben Gültigkeit, sofern keine Februar-Fahrkarte mehr vorliegen sollte
- Bestellungen zur Nutzung ab 1. April: Bis zum Erhalt des JugendticketBW muss in allen Fällen gesondert ein Fahrschein erworben werden
Ab dem morgigen 1. März gilt das DING-Jugendticket Baden-Württemberg. Mit ihm fahren junge Menschen in ganz Baden-Württemberg besonders günstig. Im DING-Gebiet gilt es für baden-württembergische Landeskinder auch im bayerischen Teil des DING-Gebiets.
Ausgabe der eCards verzögert sich
DING und die Ausgabestellen für das Jugendticket Baden-Württemberg arbeiten unter Hochdruck an der Erstellung der Fahrscheine, die in Form einer datensicheren Chipkarte ausgegeben werden. Da sich Versand und Zustellung der eCard verzögern, hat DING zusammen mit den Verkehrsunternehmen sowie dem Alb-Donau-Kreis, dem Landkreis Biberach und der Stadt Ulm eine pragmatische Übergangslösung für den Monat März vereinbart.
Zeitkarten aus dem Februar 2023 behalten im März 2023 Gültigkeit
Um den Zeitraum zwischen der fristgemäßen Bestellung und dem Erhalt der eCard im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer des Jugendticket Baden-Württemberg zu überbrücken, gelten im März dieses Jahres alle relevanten Zeitkarten aus dem Monat Februar. Diese Zeitkarten beinhalten Schülermonatskarten, Semestertickets, Monatskarten und Azubi-Tickets. Ferner werden Ausdrucke einer Anmelde- bzw. Bestellbestätigungen anerkannt, falls keine Fahrkarte für Februar mehr vorliegen sollte. Zu beachten ist, dass diese Lösung nur für Fahrten innerhalb des DING-Gebiets gilt und nicht für Fahrten außerhalb des DING-Gebiets. Bastian Goßner, Geschäftsführer von DING: „Alle Beteiligten bündeln auf den letzten Metern der Einführung ihre Kräfte, um dafür zu sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Fahrt sorgenfrei antreten können. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern für die pragmatische Lösungsfindung.“
Bei Bestellungen zur Nutzung ab 1. April muss für März ein Fahrschein gelöst werden
Haben Nutzerinnen und Nutzer das Jugendticket Baden-Württemberg zum 1. April 2023 beantragt, muss für die Übergangszeit gesondert ein Fahrschein erworben werden. Alle Informationen rund um das Jugendticket Baden-Württemberg sind auf der Webseite von DING unter www.ding.eu abrufbar.