Jugendgerichtshilfe baut auf das „virtuelle Haus des Jugendrechts“
Seit fünf Jahren gibt es im Landkreis Neu-Ulm das Gremium, in dem sich Polizei, Jugendrichter, Jugendstaatsanwalt und Jugendgerichtshilfe regelmäßig austauschen.
Das Landratsamt Neu-Ulm hält zahlreiche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bereit. „Jugend und Familie“ ist, was die Zahl der Mitarbeitenden angeht, der größte Fachbereich im Landratsamt Neu-Ulm. Drei Sozialpädagoginnen kümmern sich um die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe. Im Jugendstrafverfahren informiert, berät, begleitet und unterstützt die Jugendgerichtshilfe straffällig gewordene, junge Menschen beziehungsweise solche, die einer Straftat beschuldigt werden.
Ein relativ neues Instrument, das allen beteiligten Institutionen bei ihrer Arbeit zur Verfügung steht, ist das „virtuelle Haus des Jugendrechts“. Im Jahr 2019 wurde das Gremium im Landkreis Neu-Ulm gegründet, in dem sich Polizei (Inspektionen Neu-Ulm, Illertissen und Weißenhorn sowie Station Senden), Jugendrichter, Jugendstaatsanwalt und Jugendgerichtshilfe viermal jährlich besprechen. Zu den Fallkonferenzen lädt im Turnus von drei Monaten jeweils die Jugendgerichtshilfe ins Landratsamt ein. Sie koordiniert auch die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern. Vor kurzem trat die Runde wieder zusammen und tauschte sich fallübergreifend aus.
Für die Beteiligten, so ließen sie wissen, bringt das „virtuelle Haus des Jugendrechts“ zahlreiche Vorteile mit sich. „Die Polizei bekommt so ein besseres Bild von den Gesamtumständen des Jugendlichen“, sagt ein Beamter der Polizeiinspektion (PI) Neu-Ulm.
Der Jugendstaatsanwalt in Neu-Ulm schätzt die verkürzten und damit schnelleren Informationswege sowie das persönliche Kennenlernen der Akteure im „virtuellen Haus des Jugendrechts“.
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Staatsanwaltschaft die Anklage erhoben hat, bekommt der Jugendrichter die Akten im formellen Verfahren erst vergleichsweise spät auf den Tisch. Durch seine Teilnahme am „virtuellen Haus des Jugendrechts“ erhält der Richter frühzeitig wertvolle Einblicke, die ihm dabei helfen, im Gerichtsprozess ein angemessenes Urteil zu fällen. „Es ist aber nicht so, dass wir bereits vorweg das Urteil auskungeln“, schränkt der Jurist ein. Vielmehr handele es sich um einen „Informationsaustausch, der uns hilft zu verstehen, wie der jeweils andere arbeitet“.
Eine Jugendgerichtshelferin fasst für alle Beteiligten zusammen: „Wir bringen uns regelmäßig gegenseitig auf den gleichen Wissensstand“.
Folgende Ziele streben die Beteiligten laut der Kooperationsvereinbarung an:
- Schnellerer Informationsfluss untereinander;
- Entwicklung von behördenübergreifenden Handlungsstrategien in Bezug auf die betroffenen Jugendlichen;
- Verkürzung der Verfahren: Wirkungsvolle und angemessene Reaktionen sollen zeitnah auf das unerwünschte beziehungsweise strafbare Verhalten erfolgen.
Rechtsgrundlage des „virtuellen Haus des Jugendrechts“ ist Paragraph 37a des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Darin heißt es: „Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte können zum Zweck einer abgestimmten Aufgabenwahrnehmung fallübergreifend mit öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, zusammenarbeiten, insbesondere durch Teilnahme an gemeinsamen Konferenzen und Mitwirkung in vergleichbaren gemeinsamen Gremien.“ Im Landkreis Neu-Ulm ist dies gelebte Praxis geworden.